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Allgemeine Vertragsgrundlagen über Web+Grafik-Design-Leistungen

designgarten
constanze v. gersdorff-hucho | 10435 Berlin
email: mail@designgarten.com

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Web+Grafik-Design-Leistungen zwischen Auftraggeber(in) und Designerin.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Designerin und Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Urheberrecht & Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Webdesignleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Entwürfe, Reinzeichnungen und Webdesignleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden.

2.4 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf das vereinbarte Werk. Gestaltung und Umsetzung dürfen nicht ohne Vereinbarung für andere Projekte und Medien genutzt werden ohne Absprache mit dem Designer.

2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung der Designerin besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.

2.2. Die Arbeiten [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] von C.v. Gersdorff sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3. Ohne die Zustimmung von der Designerin dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.4. Die Werke von der Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten.

2.5. Wiederholungsnutzen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder] sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Designerin.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Designerin.

2.7. Über den Umfang der Nutzung steht der Designerin ein Auskunftsanspruch zu.

2.8 Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt sowie in der Veröffentlichung des Produkts selber als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die designerin 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen für Entwürfe, Reinzeichnungen, Webdesignleistungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die designerin berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglichen erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3 Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die abgeschlossenen Phasen voll berechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird die laufende Phase nach bereits geleistetem Aufwand abgerechet.
3.4 Umfassende Änderungswünsche (Gestaltung, Layout, Inhalt) des Kunden bedürfen einer neuen Zeit/Honorarberechnung.

4. Sonderleistungen, Neben- & Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Internet-Seiten, Illustrationen, Konzepten, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 die designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Scans, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

9. Gewährleistung
9.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10. Haftung
10.1 Die Designerin haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschaden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist ausserdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Verlinkungen sowie sämtlicher Inhalte der Internetseite ist der Auftraggeber verantwortlich.
10.2 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen und Internet-Seite durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemässe Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.