designgarten agb
Allgemeine
Vertragsgrundlagen über Web+Grafik-Design-Leistungen
designgarten
constanze
v. gersdorff-hucho | 10435 Berlin
email: mail@designgarten.com
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über
Web+Grafik-Design-Leistungen zwischen Auftraggeber(in) und Designerin.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind dann
gültig,
wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Designerin und Auftraggeber
zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht & Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Webdesignleistungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen
den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall
nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Entwürfe, Reinzeichnungen und Webdesignleistungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original
noch bei einer Reproduktion verändert werden.
2.4 Die
Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung
der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf das vereinbarte Werk.
Gestaltung und Umsetzung dürfen nicht ohne Vereinbarung für
andere Projekte und Medien genutzt werden ohne Absprache mit dem
Designer.
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung
der Designerin besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631
BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird
als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie
räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG)
eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen,
Composings und Photographien] von C.v. Gersdorff sind als persönliche
geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt,
dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2
UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von der Designerin dürfen die Arbeiten
einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von der Designerin dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber
erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher
auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen
u. verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen
[z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder
andere Länder]
sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Designerin.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der Einwilligung der Designerin.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht der Designerin ein Auskunftsanspruch
zu.
2.8
Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
und in Veröffentlichungen über das
Produkt sowie in der Veröffentlichung
des Produkts selber als Urheber genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne
Nachweis kann
die designerin 100 % der vereinbarten bzw.
nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen
Vergütung
neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und
Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen für Entwürfe, Reinzeichnungen, Webdesignleistungen
und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung), sofern keine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist. Die Vergütung
sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, ist die designerin berechtigt, nachträglich die Differenz
zwischen der höheren Vergütung und der tatsächlichen Nutzung und
der ursprünglichen erhaltenen Vergütung
zu verlangen.
3.3
Für
den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten,
werden die abgeschlossenen Phasen voll
berechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber
beendet,
wird die laufende
Phase
nach bereits
geleistetem Aufwand abgerechet.
3.4 Umfassende Änderungswünsche (Gestaltung, Layout, Inhalt) des
Kunden bedürfen
einer neuen Zeit/Honorarberechnung.
4. Sonderleistungen, Neben- & Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise
die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Internet-Seiten, Illustrationen, Konzepten, das Manuskriptstudium,
die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste
Fassung) gesondert berechnet.
4.2 die designerin ist berechtigt, die
zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, dem
Designer entsprechende
Vollmacht
zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,
den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme
der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, Anfertigungen
von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen,
Scans, Satz und Druck etc., sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen,
die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit
dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind
vom Auftraggeber
zu erstatten.
9. Gewährleistung
9.1 Die Designerin verpflichtet sich,
den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen,
Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach
gilt das Werk
als mangelfrei angenommen.
10. Haftung
10.1 Die Designerin haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden
Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem
Fall ist jedoch die
Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschaden und entgangenen Gewinn
ausgeschlossen. Die Haftung für
positive Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss
und aus unerlaubter Handlung
ist ausserdem auf den Ersatz
des typischen, vorhersehbaren Schadens
begrenzt. Für Verlinkungen sowie sämtlicher
Inhalte der Internetseite ist der
Auftraggeber verantwortlich.
10.2 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen und Internet-Seite
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für
die technische und funktionsgemässe
Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
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